Personalvermittler München - Personalvermittlung

Personalvermittler Definition

Personalvermittler sind Personen, die beruflich passendes und vom Auftraggeber gewünschtes Personal suchen und dieses an einen Arbeitgeber gegen ein entsprechendes und vereinbartes Entgelt vermitteln. Im Englischen sind sie unter den Begriffen headhunter oder recruiter bekannt. In Deutschland war die Personalvermittlung bis 1994 nicht für jede Berufsgruppe möglich. So bestanden für gewisse Gruppen wie zum Beispiel Künstler und Führungskräfte Ausnahmetatbestände, die aber 1994 aufgehoben wurden. Im Jahre 2002 wurde das Tätigkeitsfeld der Personalvermittlung weitestgehend liberalisiert und ist seitdem bis auf wenige Ausnahmen nicht mehr erlaubnispflichtig.

Ziel der Personalvermittlung

Ziel der Personalvermittlung ist regelmäßig der Vertragsabschluss für ein Beschäftigungsverhältnisses zwischen einem Interessenten und dem Arbeitgeber. Dabei kommen als Arbeitgeber und damit Auftraggeber für Personalvermittler vor allem Unternehmen aller Größen und Branchen, Institute sowie Behörden in Frage. Der Personalvermittler hat insbesondere darauf zu achten, seine Tätigkeit stets aus neutraler Sicht zwischen den Parteien auszuüben und soll nur ihre Entscheidungsmöglichkeiten fördern. Die Vermittlung von Personal ist rechtlich als Maklertätigkeit nach §§ 652 ff. BGB einzuordnen.

Personalvermittlungen aus dem Raum München

Robert Half

Sendlinger Str. 12
80331 München
roberthalf.de
089 28674110

Amadeus FiRe AG

Pfeuferstraße 9
81373 München
amadeus-fire.de
089 2121280

Staff-Match

Marsstraße 4
80335 München
staff-match.de
089 59068650

Die Suche nach den potentiellen Arbeitnehmern

Die Suche nach den potentiellen Arbeitnehmern geschieht dabei traditionell über Stellenanzeigen in Tages- oder Wochenzeitungen, Fachzeitschriften, dem Internet, veröffentlichte Gesuche der Agentur für Arbeit, Initiativbewerbungen oder über die direkte Ansprache möglicher Arbeitskräfte. Dabei ist zum Beispiel auch ein kurzer Anruf bei dem Arbeitnehmer am bisherigen Arbeitsplatz laut Grundsatzurteilen des Bundesgerichtshofs zulässig.

Personalvermittler - die Vergütung

Die Vergütung von Personalvermittlern variiert dabei und hängt insbesondere von der Unternehmensgröße der Auftraggeber und ihren Vermittlungswünschen ab. Die Vermittlungsprovision für Führungskräfte kann dabei schon einmal 20 % bis 35 % des gesamten Jahresbruttoeinkommens der vermittelten Kraft ausmachen oder bei Zeitarbeit zwischen 5 % und 20 % des gezahlten Stundensatzes.