Zeitarbeit München
Kaum ein Thema aus der Welt der Erwerbsarbeit wurde und wird aktuell so sehr diskutiert wie das Prinzip der Zeitarbeit. Bewährungschance für Arbeitslose oder Ungelernte sagen die einen, Ausbeutung geringer qualifizierter Arbeitskräfte die anderen. Klar sollte aber immer sein, dass man das Prinzip nicht über einen Kamm scheren kann, es kommt immer darauf an, wie es genutzt wird.
Das Prinzip der Zeitarbeit
Zeitarbeit, synonym auch Arbeitnehmerüberlassung oder Leiharbeit genannt, lässt sich schematisch als Dreieck darstellen. Da gibt es den Personaldienstleister als ein privatwirtschaftliches Unternehmen. Dazu gibt es den Zeitarbeitnehmer, der bei dem Personaldienstleister angestellt ist. Der dritte Baustein ist die Leihfirma. Diese Leihfirma ist Kunde des Personaldienstleisters mit Bedarf an Arbeitnehmern. Der Personaldienstleister entsendet sodann seine Zeitarbeitnehmer in diesen Betrieb, wo diese für die Leihfirma arbeiten, allerdings immer noch als Angestellte des Personaldienstleisters.
Man könnte an der Stelle berechtigterweise einwenden, dass eine Direktanstellung im Leihbetrieb weniger aufwendig und möglicherweise einfacher für alle Beteiligten wäre. Jedoch ist es so, dass insbesondere Firmen im produzierenden Gewerbe oftmals nur saisonal oder sehr kurzfristig und auftragsabhängig mehr oder weniger Personal benötigen. Hier ist das klassische Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber oftmals zu unflexibel.
Zeitarbeitsfirmen München
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Die Mär vom gescheiterten Arbeitnehmer
Dass das Prinzip Zeitarbeit gerade in Gewerkschaften so wenig Anklang findet, liegt insbesondere an den schwarzen Schafen der Branche, die ihre Zeitarbeitnehmer mit Knebelverträgen und absolutem Lohnminimum an sich binden. Natürlich ist das klassische Modell als direkt angestellter Arbeitnehmer tendenziell attraktiver - aber der moderne Arbeitsmarkt ist auch kein Wunschkonzert. Das Klischee, Zeitarbeitnehmer seien Mitarbeiter zweiter Klasse, die diese Stellung deshalb haben, weil sie in Schule und Ausbildung weniger erfolgreich waren als andere, wird da schnell hochgehalten. Fakt ist aber, dass auch die am hervorragendsten ausgebildeten Arbeitnehmer von Arbeitslosigkeit betroffen sein können - etwa durch betriebsbedingte Kündigung. Und gerade dieser Zielgruppe kann eine temporäre Beschäftigung in Zeitarbeit den Weg (zurück) in einen Beruf mit geregelten Arbeitszeiten ebnen.
Das sind Rechte und Pflichten der Zeitarbeiter
Grundsätzlich geht der Zeitarbeiter einen Vertrag mit "seiner" Zeitarbeitsfirma ein. Dieser Vertrag regelt alle Angelegenheiten, die ein Arbeitsvertrag mit einem anderen Unternehmen auch regeln würde. Schlechte Arbeitgeber erkennt man sofort an schlechten Konditionen. Diese wären etwa eine Verpflichtung, auch in Kundenbetrieben tätig werden zu müssen, die extrem weit weg sind oder fehlende Tariftreue. Grundsätzlich ist es auch so, dass Zeitarbeiter auch dann Anspruch auf ein Monatsentgeld haben, wenn es temporär keinen Betrieb mit Bedarf nach Zeitarbeitern gibt. Zudem kommt, dass Zeitarbeitsfirmen oftmals unbefristet einstellen.
Zeitarbeit versus Personalvermittlung
Bei der Zeitarbeit finden wir das Dreiecksverhältnis von
1. Auftraggeber - Das Unternehmen, welches Arbeitnehmer kurzfristig oder für einen begrenzten Zeitraum benötigt.
2. Die Zeitarbeitsagentur - Das Unternehmen, welches den Zeitarbeiter beschäftigt
3. Der Zeitarbeitnehmer.
Bei der Personalvermittlung hingegen finden wir dieses Dreicksverhältnis mit folgenden Vorzeichen:
1. Auftraggeber - Das Unternehmen, welches einen Arbeitnehmer für eine festes Arbeitsverhältnis sucht
2. Der Personalvermittler - Das Unternehmen, welches den zukünftigen Arbeitnehmer rekrutiert
3. Der Arbeitnehmer, welcher nach Abschluß des Rekrutierungsprozesses an den Auftraggeber vermittelt wird.
Zu Personalvermittlung in München bzw "Recruiting München" siehe auch: Recruiting München